Was ist zu tun bei einem Todesfall

Seelsorgerlicher Dienst an Kranken und Sterbenden

In ernsten Krankheitsfällen, aber auch wenn das vorgerückte Alter es nahe legt, kann man den Priester rechtzeitig zur Spendung der heiligen Krankensalbung rufen. Pfarramt Melchtal: Tel. 041 669 11 22. Die Seelsorger sind dankbar, wenn sie schon während der Krankheit mit den Patienten in Kontakt treten und ihnen nebst der Krankensalbung auch die heilige Kommunion ins Haus bringen dürfen.

Tod Zuhause – Arzt benachrichtigen

Wenn der/die Kranke Zuhause gestorben ist, ist der Arzt zu benachrichtigen. Am besten der behandelnde Arzt. Wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt. Ist auch dieser nicht anwesend, den Notfallarzt rufen Tel. 041 660 33 77 oder die Polizei Tel. 117 . Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Im Spital, in einer Klinik oder einem Heim

Die Spital-, bzw. Heimbehörden besorgen die nötigen Formalitäten und lassen vom Arzt eine Todesbescheinigung ausstellen.

Betattungsinstitut benachrichtigen

In der Gemeinde Kerns, zu der auch das Melchtal gehört, versieht Maria und Lukas Röthlin-Galliker diesen Dienst 041 660 36 33. Die Dienstleistung umfasst nebst dem hilfreichen Trauergespräch und der Erledigung spezieller Formalitäten: Ankleiden und Einbetten des/der Verstorbenen. Überführen des Leichnams in die Friedhofkapelle oder ins Krematorium. Mithilfe bei der Gestaltung der Todesanzeige. Mithilfe bei der Bestattung bzw. der Urnenbeisetzung. Bei einer Urnenbeisetzung klärt das Bestattungsinstitut ab, wann die Kremation stattfindet und die Urne freigegeben wird. Eine Einäscherung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Die Urnenbeisetzung erfolgt in der Regel 4 – 7 Tage nach dem Tode. Eine zeitliche Grenze ist nicht gesetzt. Eine Erdbestattung hat frühestens 48 Stunden und spätestens 120 Stunden nach dem Tod zu erfolgen.

Absprache mit dem Pfarramt

Auf dem Pfarramt wird eine Sterbemeldung erstellt, sofern dies nicht bereits beim Hausbesuch geschehen ist. Personalien des/der Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum, Name der Eltern, Tag der Beerdigung bzw. der Urnenbeisetzung, Fürbittgebet am Vorabend, Dreissigster etc. Mit dem zuständigen Seelsorger wird auch besprochen, in welcher Art der Trauergottesdienst gestaltet werden soll. (Auswahl der biblischen Texte, Lebenslauf, Orgelspiele, Liederauswahl, Übergabe der Osterkerze etc.)

Kontakt mit der Friedhofverwaltung Melchtal und der Gemeindekanzlei Kerns

Nach der Festsetzung der Bestattungszeit mit dem Pfarramt ist eine Vorsprache bei der Friedhofverwaltung Melchtal und der Gemeindekanzlei Kerns erforderlich 041 666 31 31.

Für die Anmeldung haben die Angehörigen folgendes mitzubringen: Todesbescheinigung des Arztes und das Familienbüchlein (sofern vorhanden). Bei der Friedhofverwaltung wird  vereinbart, welche Art von Grab vorgesehen ist. Die Kosten für ein Reihengrab Erdbestattung und Urneneinzelgrab übernimmt die Gemeinde. Für Doppelgräber und Hallengräber (Erd- und Urnenbestattung) wird eine von der Wallfahrtsstiftung festgelegte Taxe erhoben.

Beerdigung und Trauergottesdienst

Die Beerdigung findet nur an Werktagen statt. Die Angehörigen und die Trauergäste besammeln sich zur gegebenen Zeit vor der Friedhofkapelle (bei Erdbestattung) oder in der Kirche (bei Urnenbeisetzung). In der heiligen Eucharistie, der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung Christi, werden trauernde Angehörige in der Hoffnung bestärkt, dass der Tod nicht das Ende ist, sondern der Beginn eines neuen und ewigen Lebens. In der Regel wird beim Trauergottesdienst das Opfer (Kollekte) für einen kirchlich-sozialen Zweck aufgenommen. Nach dem Gottesdienst begeben sich die Leidtragenden zum Grab und besprengen, nach dem Gebet des Priesters, zum Abschied das Grab mit Weihwasser.

Jahresgedächtnis

Ungefähr nach einem Jahr findet in der Regel das Jahresgedächtnis statt, das mit dem Pfarramt oder Pfarreisekretariat spätestens 6 – 8 Wochen zuvor vereinbart werden soll.

Wichtige Telefonnummern

Pfarramt Melchtal                    041 669 11 22

Notfallarzt                                041 660 33 77

Polizei                                                      117

Bestattungsdienst Röthlin       041 660 36 33

Gemeindekanzlei Kerns          041 666 31 31

Zivilstandsamt Obwalden        041 666 35 61

 

 

Friedhofreglement und Gebührentarif Friedhof Melchtal

Was tun bei einem Todesfall